Lösungsorientiert
Die meisten Verantwortlichen im Gesundheitswesen sowie deren Beschäftigte haben nicht nur den Datenschutz zu beachten, sondern unterliegen auch der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht des Paragrafen 203 Strafgesetzbuch (StGB). Bereits aus diesem Grund müssen die Verantwortlichen im Umgang mit Patientendaten ein Höchstmaß an Vertraulichkeit sicherstellen. Ob Einwilligungserklärung, Auskunftsrecht, technisch-organisatorische Maßnahmen oder die Frage ab wann ein DSB zu benennen ist - wir begleiten Sie mit pragmatischen Lösungen. Um Datenschutzkonformität zu erreichen behandeln wir gemeinsam insbesondere folgende Themen:
- Analyse der Datenschutzlage
- Entwicklung individueller Datenschutzrichtlinien
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen
- Löschkonzept und Notfallkonzept für den Fall eines Datenschutzverstoßes